Feststellungsprinzip

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Besteuerung werden die Einkünfte – unabhängig von der Art der Ergebnisverwendung – im Veranlagungszeitpunkt der Gewinnentstehung bei der Personengesellschaft festgestellt. Die Besteuerung erfolgt auf Ebene der Gesellschafter (Feststellungsprinzip). Etwas anderes gilt ausnahmsweise bei Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.