15. April 2015

Freibetrag

Freibetrag

Ein Freibetrag führt zu einer Nichtberücksichtigung eines Teils der Einkünfte innerhalb der Bemessungsgrundlage, unabhängig davon, ob der Freibetrag überschritten wurde oder nicht. Zu den Freibeträgen zählt bspw. der Sparer-Pauschbetrag i.S.d. § 20 Abs. 9 EStG.