15. April 2015 Gesamtschuldner Gesamtschuldner Personen, die die gleiche Leistung aus demselben Steuerschuldverhältnis schulden oder gemeinsam dafür haften, werden als Gesamtschuldner bezeichnet. Grundsätzlich schuldet jeder Einzelne die gesamte Leistung. Siehe auch § 44 Abs. 1 AO. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...