Gründungskosten

Die Gründungskosten, d.h. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, dürfen in die Bilanz nicht als Aktivposten aufgenommen werden (vgl. § 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Zu den Gründungskosten gehören bspw. Provisionen, Notar- und Gerichtskosten, Gründerlohn oder Kosten einer Eintragung in öffentliche Register. (siehe auch Eigenkapitalbeschaffungskosten)