Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die der Leistungsempfänger vereinbarungsgemäß dem Leistenden ausstellt; eine Vereinbarung über die Abrechnung über die Gutschrift ist zwingende Voraussetzung, § 14 Abs. 2 S. 2 UStG. Eine Gutschrift muss stets als solche gekennzeichnet sein, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG.
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