15. April 2015

Haupteinkunftsarten

Haupteinkunftsarten

Die Haupteinkunftsarten (Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit und nichtselbstständige Arbeit) gehen den Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) grundsätzlich vor. Können demnach Einkünfte sowohl einer Neben- als auch einer Haupteinkunftsart zugeordnet werden, sind sie der Haupteinkunftsart zuzurechnen.