15. April 2015

Inventur

Inventur

Die Inventur ist eine körperliche (messen, zählen, wiegen, schätzen) oder buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das Inventar ist Ergebnis der Inventur. Werden Vermögensgegenstände mit Festwerten angesetzt, so ist alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen (vgl. § 240 Abs. 3 HGB). Ggf. können Inventurvereinfachungsverfahren nach § 241 HGB angewendet werden. (siehe auch Inventar)