Lohnsteuer-Außenprüfung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung ist in § 42f EStG gesetzlich normiert und ist eine thematisch eingegrenzte Außenprüfung beim Unternehmer (i.d.R durch Lohnsteuer-Außenprüfer). Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensrichtlinien wie bei einer anderen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO). Gegenstand von Lohnsteuer-Außenprüfungen sind insbesondere Nettolohnzahlungen, Sachbezüge oder die Nutzung von Dienstfahrzeugen. (siehe auch Lohnsteuer-Nachschau)