15. April 2015

Nebeneinkunftsarten

Nebeneinkunftsarten

Die Haupteinkunftsarten (Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit und nichtselbständige Arbeit) gehen den Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) grundsätzlich vor. Können demnach Einkünfte sowohl einer Neben- als auch einer Haupteinkunftsart zugeordnet werden, sind sie der Haupteinkunftsart zuzurechnen.

Nebeneinkunftsarten

Die Haupteinkunftsarten (Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit und nichtselbständige Arbeit) gehen den Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) grundsätzlich vor. Können demnach Einkünfte sowohl einer Neben- als auch einer Haupteinkunftsart zugeordnet werden, sind sie der Haupteinkunftsart zuzurechnen.

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