Nebeneinkunftsarten
Die Haupteinkunftsarten (Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit und nichtselbständige Arbeit) gehen den Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) grundsätzlich vor. Können demnach Einkünfte sowohl einer Neben- als auch einer Haupteinkunftsart zugeordnet werden, sind sie der Haupteinkunftsart zuzurechnen.
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