Nebeneinkunftsarten

Die Haupteinkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit und nichtselbständige Arbeit) gehen den Nebeneinkunftsarten (Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) grundsätzlich vor. Können demnach Einkünfte sowohl einer Neben- als auch einer Haupteinkunftsart zugeordnet werden, sind sie der Haupteinkunftsart zuzurechnen (Subsidiarität der Einkunftsarten).