Ein Nichtanwendungserlass des BMF weist die Verwaltung an, ein Urteil des BFH nur auf den konkret entschiedenen Einzelfall und nicht entsprechend in vergleichbaren Fällen anzuwenden. Die Praxis der Nichtanwendungserlasse wird scharf kritisiert, da auf diesem Wege die Judikatur des BFH im Prinzip durch die Verwaltung ausgehebelt werden kann und die Gewaltenteilung nicht mehr gewährleistet ist.
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