Das OECD-Musterabkommen ist ein vom Steuerausschuss der OECD erarbeiteter Vorschlag zur Ausgestaltung von DBA. Das OECD-MA wird bei Verhandlungen eines DBA häufig als Grundlage angewandt, sodass viele der von Deutschland abgeschlossenen DBA auf dem OECD-MA basieren. Allerdings bestehen auch Unterschiede zwischen dem Musterabkommen und dem jeweils einschlägigen DBA, sodass die Heranziehung des entsprechenden DBA unerlässlich ist. Neben dem OECD-MA gibt es noch weitere Musterabkommen, wie bspw. das UN-MA, das MA der Andenstaaten sowie das US-MA.
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