7. Januar 2016 Periodenabgrenzungsgrundsatz Periodenabgrenzungsgrundsatz Nach dem Periodenabgrenzungsgrundsatz ist sicherzustellen, dass Aufwand und Ertrag in dem Geschäftsjahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...