15. April 2015 Sitz Sitz Der Sitz einer Gesellschaft bestimmt sich gem. § 11 AO. Er ist wichtiges Anknüpfungsmerkmal der unbeschränkten Steuerpflicht von Kapitalgesellschaften (§ 1 KStG). zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...