15. April 2015 Steuermessbetrag Steuermessbetrag Steuermessbeträge werden durch Steuermessbescheide gem. § 184 AO festgesetzt und bilden die Bemessungsgrundlage für die Steuerlastberechnung. Der sachliche Anwendungsbereich ist auf Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beschränkt. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...