10. Februar 2016 Steuervergütung Steuervergütung Unter der Steuervergütung (§ 37 AO) ist die Erstattung einer mit Rechtsgrund erhobenen Steuer zu verstehen. Die Steuervergütung betrifft eine fremde Steuer, die ein anderer gezahlt hat, welche jedoch dem Steuerschuldner vergütet wird. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...