Wenn die Voraussetzungen für eine Stichprobe und Hochrechnung nach anerkannten mathematisch statistischen Verfahren vorliegen, kann bei massenhaften Vorratsgütern mit niedrigen Stückwerten (bspw. Schrauben) auf eine lückenlose körperliche Inventur verzichtet werden. Das HGB definiert nicht, welche mathematischen Verfahren anerkannt sind. Die Folge ist, dass die Verfahren fehlerbehaftet sein können und Überwachungssysteme sowie Sicherungsmaßnahmen eingerichtet werden müssen, um eine zuverlässige Bestandsfortschreibung zu gewährleisten.
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