15. April 2015 Teilwertabschreibungen Teilwertabschreibungen Ein Wirtschaftsgut, dessen Wert aufgrund äußerer Umstände gesunken ist, kann auf den Teilwert abgeschrieben werden. Bei Beteiligungen auf die § 8b KStG anzuwenden ist, ist die Abschreibung jedoch steuerlich nicht zu berücksichtigen. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...