Der Teilwert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens. Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, § 10 BewG handelt es sich um den Wert, der anteilig auf ein Wirtschaftsgut entfallen würde, wenn ein Erwerber den gesamten Betrieb zur Fortführung erwirbt.
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