Teileinkünfteverfahren

Beim Teileinkünfteverfahren werden Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu 40 % von der Einkommensteuer befreit, § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um betriebliche Kapitaleinnahmen handelt oder von dem Optionsrecht des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Gebrauch gemacht wurde. Für private Kapitaleinnahmen gilt (im Übrigen) die Abgeltungssteuer.