Überschusseinkünfte

Den Überschusseinkünften sind die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und die sonstigen Einkünfte zuzurechnen. Die Einkünfte ergeben sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG.