Die Umsatzsteuer-Nachschau ist in § 27b UStG geregelt. Es handelt sich dabei um eine unangekündigte Prüfung beim Steuerpflichtigen vor Ort, die der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer dienen soll. Amtsträger der Finanzverwaltung können die Räume und Grundstücke des Steuerpflichtigen während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten. Ohne Zustimmung des Inhabers ist das Betreten der Wohnräume und der gemischt genutzten Räume nicht zulässig. Geben die festgestellten Sachverhalte Anlass zu einer Außenprüfung, kann die Umsatzsteuer-Nachschau zu einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung gem. § 193 AO ausgeweitet werden. Eine Ausweitung auf andere Steuerarten ist jedoch unzulässig. Die Umsatzsteuer-Nachschau findet insbesondere bei Neugründungen statt.
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