Gem. § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Voranmeldezeitraums dem zuständigen Finanzamt eine Voranmeldung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Gleichzeitig hat er die zu zahlende Steuer zu entrichten (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG).
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