15. April 2015

Verwaltungsakt

Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist gem. § 118 AO eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Beispielsweise handelt es sich bei Steuerbescheiden oder Prüfungsanordnungen um Verwaltungsakte.