Welteinkommensprinzip

Das Welteinkommensprinzip ist für unbeschränkt Steuerpflichtige anzuwenden. Demnach sind grundsätzlich alle Einkünfte zur Besteuerung heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland erzielt wurden. Unilaterale Maßnahmen oder Doppelbesteuerungsabkommen verhindern aber (zum Teil) die Mehrfachbesteuerung in unterschiedlichen Ländern.