Wertpapiere

Wertpapiere sind verbriefte Vermögensrechte in Form einer Urkunde. Nur durch deren Besitz kann das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Wertpapiere können sowohl dem Anlagevermögen als auch dem Umlaufvermögen zuzurechnen sein. Entscheidend ist die objektive Zweckbestimmung. Sollen die Wertpapiere dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (z.B. bei längerfristigen Beteiligungen an anderen Unternehmen oder mehrjährigen Anlagen von Geldern), handelt es sich um Anlagevermögen. In anderen Fällen (z.B. beim kurzfristigen ,,Parken von Liquidität“ in Anleihen oder Geldmarktfonds) liegt Umlaufvermögen vor.