Wirtschaftsgut

Der Begriff des Wirtschaftsguts umfasst im Steuerrecht alle Güter des Betriebsvermögens. Demgegenüber spricht man von Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Fragestellungen. Voraussetzung für die Deklaration als Wirtschaftsgut ist dessen Eigenständigkeit, Werthaltigkeit und Verkehrsfähigkeit. Unterschiede zwischen dem Begriff des Wirtschaftsguts und des Vermögensgegenstands ergeben sich insbesondere bzgl. der Verkehrsfähigkeit. Während im Steuerrecht die Veräußerbarkeit in Zusammenhang mit einem Betriebsteil ausreichend ist, muss nach Handelsrecht der Vermögensgegenstand selbst verkehrsfähig sein.