13. November 2019 Zusammenveranlagung Zusammenveranlagung Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner können die Zusammenveranlagung gem. § 26 EStG in Anspruch nehmen. Dabei können sie die Höchstbeträge der Zusammenveranlagung heranziehen sowie vom Splittingtarif gem. § 32a Abs. 5 EStG profitieren. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...