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Persönliche Steuerpflicht | beschränkte Steuerpflicht
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur beschränkten Steuerpflicht.
Inhaltsverzeichnis
Die beschränkte Steuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG
- Natürliche Person
- weder Wohnsitz § 8 AO noch gewöhnlicher Aufenthalt § 9 AO im Inland
- Inländische Einkünfte (§ 49 EStG)

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht
§ 2 AStG
- Deutsche +
- weder Wohnsitz § 8 AO noch gewöhnlicher Aufenthalt § 9 AO im Inland +
- 10-Jahres-Zeitraum (Ende der unbeschränkten ESt-Pflicht) +
- mindestens 5 Jahre unbeschränkte ESt-Pflicht +
- weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland (§ 2 Abs. 3 AStG) +
- Wohnsitzverlegung -> Gebiet mit niedriger Steuerbelastung (§ 2 Abs. 2 AStG)
§ 5 AStG
- Beteiligung -> zwischengeschaltete ausländische Gesellschaft

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU-/EWR-Familienangehörigen (§ 1a EStG)

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