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Ziele und Form der Anfechtungsklage | Verfahrensrecht
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Zielen der Anfechtungsklage sowie zu deren zwei Formen.
Inhaltsverzeichnis
Ziel der Anfechtungsklage
Mit der Anfechtungsklage will der Kläger die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts
erreichen.
Merke:
Ziel der Anfechtungsklage ist ein Aufhebungs- oder Änderungsurteil.
Diese Klageart setzt daher einen wirksamen Verwaltungsakt voraus.
Merke:
Gegen Amtshandlungen, die keinen Verwaltungsakt darstellen, ist die Anfechtungsklage
unzulässig.
Form der Anfechtungsklage
Es gibt zwei Formen der Anfechtungsklage. Zum einen gibt es die Aufhebungsklage, die in der Praxis jedoch relativ selten vorkommt. Zum anderen unterscheidet man noch die Änderungsklage, die etwa 95% aller Klagen ausmacht.
Grafische Darstellung der Form der Anfechtungsklage

Beispiel 1: Form der Anfechtungsklage
Gegen A ist ein ESt-Bescheid ergangen, obwohl A weder unbeschränkt noch beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Einspruch des A blieb erfolglos. Rechtslage?
Lösung 1: Form der Anfechtungsklage
Hier wird A eine Aufhebungsklage anstreben, um die ersatzlose Kassierung des Steuerbescheids zu erzwingen.
Viel häufiger ist die Änderungsklage (ca. 95 % aller Klagen), mit der meist die Herabsetzung eines Steuerbetrags beantragt wird.
Beispiel 2: Form der Anfechtungsklage
Bei der Veranlagung der B hat das FA Reisekosten i. H. v. 3.000 € nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Das Einspruchsverfahren blieb erfolglos. Rechtslage?
Lösung 2: Form der Anfechtungsklage
Hier wird B im Wege einer Änderungsklage eine Steuersenkung unter Berücksichtigung der
Reisekosten zu erreichen versuchen.
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