Abschnittsbesteuerung

Deutschland besteuert nach dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Dies bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen in regelmäßigen Zeiträumen (Kalender- oder Wirtschaftsjahr, Quartal oder Monat) ermittelt wird. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine temporäre Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips, da für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit die gesamte Lebenszeit (bei Unternehmen die Bestehensdauer, sog. „Totalperiode“) betrachtet werden muss. Eine Besteuerung am Ende dieser Totalperiode wäre aber nicht praktikabel. Eine Durchbrechung vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung bedarf einer gesetzlichen Sondervorschrift (z.B. § 10d EStG – Verlustabzug sowie Verlustrücktrag oder -vortrag). Das Jahressteuerprinzip entspricht nicht nur erhebungstechnischen Notwendigkeiten, sondern drückt ein materielles Prinzip der Einkommensbesteuerung aus; es verfolgt eine gleichmäßige Heranziehung der Steuerpflichtigen zur Sicherstellung der aktuellen staatlichen Finanzierungsbedürfnisse und gewährleistet insoweit Gleichbehandlung im Zeitablauf.