Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ist eine Erfolgsgröße und unterscheidet sich vom Jahresüberschuss durch die Einbeziehung der Ergebnisverwendung. Im Bilanzgewinn sind etwaige ausgeschüttete Gewinne nicht enthalten, wohl aber die zur Ausschüttung vorgesehenen Gewinnanteile. Nach § 268 HGB ermittelt sich der Bilanzgewinn als Summe des Jahresüberschusses, der Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklage und dem Gewinnvortrag des Vorjahrs, abzüglich eines Verlustvortrags und den Einstellungen in die Gewinnrücklagen.