Beim Abgeld, Disagio oder Damnum handelt es sich um einen Abschlag bei der Gewährung eines Kredits. Er wird als eine Art Gebühr für die Kreditgewährung einbehalten und vom Nennwert abgezogen. Steuerlich wird das Damnum als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und ist über die Laufzeit der Darlehensvereinbarung ertragswirksam aufzulösen.
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