Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge (§ 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen; Tarif § 32d EStG) wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist seit dem 1.1.2009 anzuwenden. Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt hierdurch, unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz, 25 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Einkommensteuerschuld ist damit abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG), sodass die Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr angegeben werden müssen. Die Einführung der Abgeltungsteuer stellt damit eine Abwendung vom System der synthetischen Einkommensteuer (gesamtes Einkommen wird einem einheitlichen Steuersatz unterworfen) dar, hin zu einem System der dualen Einkommensteuer/ Schedulenbesteuerung (unterschiedliche Steuersätze für bestimmte Arten von Einkommen).