24. März 2015 Ablaufhemmung Ablaufhemmung Durch eine Ablaufhemmung wird die Festsetzungsfrist bzw. das Ende der Festsetzungsverjährung hinausgeschoben. Rechtsgrundlage ist § 171 AO. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...