Abwicklungszeitraum

Der Abwicklungszeitraum ist der Gewinnermittlungs- und Besteuerungszeitraum im Falle der Liquidation. Das Kalender- oder Wirtschaftsjahr hat keine Bedeutung. Beginn des Zeitraums ist die Auflösung; die Dauer darf nicht länger als drei Jahre betragen, § 11 Abs. 1 S. 2 KStG.