Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB). Hierzu zählen neben dem Anschaffungspreis ohne abzugsfähige Umsatzsteuer auch alle Nebenkosten (z.B. Provisionen, Zölle und Maklergebühren) sowie die nachträglichen Anschaffungskosten (z.B. Erschließungsbeiträge), soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Preisminderungen (z.B. Rabatte, Skonti oder Preisnachlässe) sind abzusetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Die Anschaffungskosten bilden zusammen mit den Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen, die handelsrechtliche (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und steuerrechtliche (§ 6 EStG) Wertobergrenze von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern.
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