27. März 2015 Anteilseigner Anteilseigner Anteilseigner ist die Person, der nach § 39 AO die Anteile an einer Gesellschaft zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Was als Anteile zu behandeln ist, ergibt sich nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...