Ausländischer Abnehmer

Online-Lehrgang Umsatzsteuer

Ein ausländischer Abnehmer i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland hat (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Auch eine Zweigniederlassung eines im Inland ansässigen Unternehmers, die ihren Sitz im Ausland hat und Umsatzgeschäfte im eigenen Namen abschließt, kommt als ausländischer Abnehmer in Betracht (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. S. 2 UStG).