27. März 2015

Außenprüfung

Außenprüfung

Eine Außenprüfung ist die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Auf die Außenprüfung finden die §§ 193 ff. AO Anwendung. Die Zulässigkeit einer Außenprüfung bestimmt sich nach § 193 AO. Die Prüfung muss nach § 196 AO schriftlich angeordnet werden (Prüfungsanordnung). Ergänzende Vorschriften enthalten die Einzelsteuergesetze (z.B. § 42f EStG Lohnsteuer-Außenprüfung) oder die BpO (Betriebsprüfungsordnung), wobei die BpO jedoch nur für die Verwaltung bindend ist.