27. März 2015 Bevollmächtigter Bevollmächtigter Der Bevollmächtigte vertritt einen Beteiligten in Steuersachen. Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Vertretung ist § 80 AO. Typischerweise handelt es sich dabei um den Steuerberater des Steuerpflichtigen. zum Index Jetzt fit werden im Steuerrecht! Zur Übersicht Alle Online-Lehrgänge Mehr Infos... Zur Übersicht StB-EXAMEN KURSE Mehr Infos... Zur Übersicht Alle INFOMATERIALien Jetzt anfordern...