Damnum, Disagio oder Abgeld bezeichnet einen Abschlag bei der Kreditgewährung vom Nennwert. Es wird als eine „Gebühr“ für die Kreditgewährung einbehalten. Aus steuerlicher Sicht ist das Damnum als Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen und über die Laufzeit der Darlehensvereinbarung aufzulösen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Damnum im Jahr der Darlehensaufnahme sofort als Werbungskosten abziehbar.
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