Durchführungsverordnungen (DV)

Aufgrund von gesetzlichen Ermächtigungsvorschriften kann die Bundesregierung oder der Bundesfinanzminister, ggf. mit Zustimmung des Bundesrates (abhängig davon ob Bundes-, Landes- oder Gemeindesteuer betroffen sind), bindende Regelungen für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung treffen. Dabei handelt es sich um Durchführungsverordnungen, welche der Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften dienen sollen.