Aufgrund von gesetzlichen Ermächtigungsvorschriften kann die Bundesregierung oder der Bundesfinanzminister, ggf. mit Zustimmung des Bundesrates (abhängig davon ob Bundes-, Landes- oder Gemeindesteuer betroffen sind), bindende Regelungen für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung treffen. Dabei handelt es sich um Durchführungsverordnungen, welche der Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften dienen sollen.
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