12. November 2019

Echte Umsatzsteuerbefreiungen

Echte Umsatzsteuerbefreiungen

Bei echten Steuerbefreiungen ist der Vorsteuerabzug für damit im Zusammenhang stehende Eingangsleistungen nicht ausgeschlossen, sodass die Leistung vollständig von der Umsatzsteuer entlastet wird. Dies betrifft die Befreiungen nach § 4 Nrn. 1 – 7 UStG.