Eigenbeleg

In der Buchhaltung wird regelmäßig zwischen 3 Belegarten unterschieden: Eigenbelege bzw. interne Belege, Fremdbelege bzw. externe Belege sowie Notbelege bzw. Ersatzbelege. Ein Eigenbeleg kann als Ersatz im Unternehmen selbst ausgestellt werden, wenn es für einen bestimmten Geschäftsvorfall keinen Beleg, d.h. keine Rechnung oder Quittung, gibt oder diese nicht auffindbar sind. Für kleinere Ausgaben wie bspw. Trinkgelder sind Eigenbelege übliche Geschäftspraxis. Auch bei im Unternehmen selbst ausgestellte Ausgangsrechnungen oder Lohnlisten handelt es sich um interne Belege.