Beim Einheitskonzept handelt es sich um ein Gruppenbesteuerungskonzept, das den Gedanken, einen Konzern als wirtschaftliche Einheit zu betrachten, am konsequentesten verfolgt. Dazu wird in einem ersten Schritt das Einkommen der einzelnen Gruppenmitglieder separat ermittelt. Anschließend werden Zwischenergebnisse aus gruppeninternen Transaktionen eliminiert. Die Ergebnisermittlung und die Besteuerung erfolgt ausschließlich auf Ebene der Konzernobergesellschaft, indem gedanklich eine Verschmelzung der Tochtergesellschaften auf die Muttergesellschaft fingiert wird. Umfang und Ausprägung der Konsolidierung variieren in der Praxis jedoch erheblich. Während die niederländische fiscale eenheid dem Einheitskonzept entspricht, gilt dies für die französische Gruppenbesteuerung nur mit Einschränkungen.
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