11. November 2019

Einkaufskommission i.S.d UStG

Einkaufskommission i.S.d UStG

Bei der Einkaufskommission kauft der Kommissionär durch Auftrag des Kommittenten Waren in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kommittenten ein. Der Verkäufer liefert an den Kommissionär (§ 3 Abs. 1 UStG) und mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Kommittenten erfolgt die (zweite) Lieferung des Kommissionärs an den Kommittenten, § 3 Abs. 3 UStG. Dabei sind beide Lieferungen sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts als auch des Ortes der Lieferung systematisch verknüpft.