Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsart, die dem Zu- und Abflussprinzip folgt. Im Gegensatz zum Bilanzkonzept sind also nur die Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, die tatsächlich im Veranlagungszeitraum zugeflossen sind. Das Zu- und Abflussprinzips wird aber auch durchbrochen. So sind Abschreibungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern dennoch vorzunehmen und regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit (bis zu 10 Tage) vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres zugeflossen sind, im Kalenderjahr zu berücksichtigen, dem sie wirtschaftlich zugehören, vgl. § 11 EStG.
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