Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsart, die dem Zu- und Abflussprinzip folgt. Im Gegensatz zum Bilanzkonzept sind nur die Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, die tatsächlich im Veranlagungszeitraum zugeflossen sind. Das Zu- und Abflussprinzips wird aber bspw. durch Abschreibungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern durchbrochen. Auch regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die kurze Zeit (bis zu 10 Tage) vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres zugefließen, sind in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, dem sie wirtschaftlich zugehören, vgl. § 11 EStG.