Die Einzelrechtsnachfolge ist wie die Gesamtrechtsnachfolge eine Vermögensübertragungsart. Bei der Einzelrechtsnachfolge muss für die Übertragung eines jeden einzelnen Gegenstands ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Unternehmensübertragungen, die im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgewickelt werden, werden als Asset Deal bezeichnet. Durch die Notwendigkeit des Abschlusses eines Vertrags für jedes einzelne Wirtschaftsgut ist ein Asset Deal bei größeren Akquisitionen kaum möglich. Es ergibt sich aber der Vorteil, dass ganz gezielt nur die Wirtschaftsgüter übergehen, die tatsächlich übertragen werden sollen. So können bspw. Steuerrisiken vermieden werden.
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