14. April 2015

Erbbaurecht

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines Erbbauzinses an den Grundstückseigentümer, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Recht ist vererblich und veräußerbar und ist in das Grundbuch einzutragen. Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des von ihm erbauten Gebäudes, dass keinen wesentlichen Bestandteil des Grundstückes bildet (§ 95 BGB).