Finanzanlagen sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände, die durch Kapitalüberlassung im Rahmen einer Beteiligungs- oder Darlehensfinanzierung entstehen, d.h. mit dem investierten Kapital wird nicht im eigenen Unternehmen gearbeitet. Diese können sowohl mit der betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang stehen als auch rein finanzwirtschaftlich bedingt sein. In Abgrenzung zu den Wertpapieren des Umlaufvermögens ist zu beachten, dass Finanzanlagen als „Daueranlage“ eingestuft sind (§ 247 Abs. 2 HGB). Das bedeutet, dass die Unterscheidung vom Willen des bilanzierenden Unternehmens am Bilanzstichtag abhängig ist.
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